Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeines,
Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
- Für alle Lieferungen und Leistungen
gelten ausschließlich die vorliegenden Verkaufs- und
Lieferbedingungen; abweichende oder uns ungünstige
ergänzende Bedingungen des Bestellers werden auch dann
nicht Vertragsinhalt, wenn wir diesen nicht gesondert
widersprechen.
- Der Vertragsinhalt richtet sich nach den
schriftlichen Vereinbarungen. Weitere Vereinbarungen sind
nicht getroffen. Vertragsänderungen oder Ergänzungen
sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
werden.
- "Ware" im Sinne dieses
Vertrages sind alle vertragsgemäß dem Besteller zu
überlassende Gegenstände einschließlich Software, auch
soweit sie unkörperlich, z.B. durch elektronische
Übertragungsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Angebote
- Unsere Angebote sind, auch wenn sie auf
Anfrage des Bestellers abgegeben werden, freibleibend.
Bestellungen sind für uns verbindlich, soweit wir sie
bestätigen oder ihnen durch Versendung der Ware
nachkommen. Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen
bedürfen der Schriftform. Für Umfang, Art und Zeitpunkt
der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
- Wir behalten uns Konstruktionsänderungen
vor. Unsere Kataloge werden ständig bearbeitet. Darin
enthaltene Abbildungen und Zeichnungen sind unverbindlich
und haben keinen Zusicherungscharakter.
- An allen dem Besteller überlassenen
Unterlagen, insbesondere Datenträgern, Dokumentationen,
Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen behalten wir uns
Eigentums und Urheberrechte vor; sie dürfen nicht für
andere als vertragsgemäße Zwecke benutzt und Dritten
nicht zugänglich gemacht werden und sind uns
unverzüglich frei Haus zurückzugeben, wenn der Vertrag
beendet oder soweit der vertragliche Nutzungszweck
erfüllt ist.
- Gehört zum Liefer- und Leistungsumfang
auch Software, so bleiben bei dieser alle Rechte,
insbesondere das Urheberrecht bei uns. Der Käufer erhält
lediglich das Recht, die Software ohne gesonderte weitere
Berechnung auf einem Computersystem an einem Ort zu
nutzen. Abweichungen von dieser Regelung werden durch den
jeweiligen Softwarelizenzvertrag bestimmt. Der Käufer hat
ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht
das Recht, die Software zu vervielfältigen, zu ändern
oder einem nicht autorisierten Dritten zugänglich zu
machen oder zu übertragen.
- Sofern eine Installation durch uns
vorgenommen wird, gehen die Kosten zu Lasten des Käufers.
Für die Installationsarbeiten werden die jeweils
gültigen Sätze verrechnet mit den jeweils gültigen
Sätzen für Überstunden, Wochenend-, Nacht- und
Feiertagsarbeit. Vergütung für Auslagen von Reise,
Verpflegung, Unterkunft, Telefonspesen sowie Transport der
Installationshilfen werden gesondert berechnet.
- Sofern bei Softwarelieferungen diese eine
Lizenzvereinbarung enthält, wird diese mit Annahme der
Ware vertragsrechtlich gültig. Widerspricht der Käufer
den Lizenzvereinbarungen, so ist die Ware frei Haus
an uns zurückzuliefern.
Beschaffenheit
der Waren oder Leistungen
- Wir behalten uns bis zur Lieferung
handelsübliche technische Änderungen, insbesondere
Verbesserungen vor, wenn hierdurch nur unwesentliche
Änderungen in der Beschaffenheit eintreten und der
Besteller nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
- Wird Ware aufgrund von Vorgaben des
Bestellers erstellt oder verändert so sind wir ohne
besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, diese Vorgaben
zu überprüfen. Dem Besteller stehen keine Ansprüche
wegen Mängeln zu, die auf diese Vorgaben oder vom
Besteller verwendete von Dritten gelieferte Hard- oder
Software zurückzuführen sind.
Ergänzende
Bestimmungen zur Beschaffenheit von Software
- Vertragsgegenständliche Software ist,
soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird,
Standardsoftware, die nicht individuell für die
Bedürfnisse des Bestellers hergestellt worden ist.
Lieferverträge über Software sind daher Kaufverträge.
Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem
Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware
fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.
- Sind wir zur Installation von Software
verpflichtet, so sorgt der Besteller dafür, dass die ihm
mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige
Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Computernetz
einschließlich aller Verkabelungen vor Installation
erfüllt sind.
- Während Testbetrieben und während der
Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompetenter
und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere
Arbeiten mit der Computeranlage erforderlichenfalls
einstellen. Er wird vor jeder Installation für die
Sicherung aller seiner Daten sorgen.
-
- Preise
- Die angegebenen Preise verstehen sich netto
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Verpackungs- und
Frachtspesen. Die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen.
Eine Transportversicherung ist nicht enthalten.
Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart
wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen
Preisliste vergütet.
- Es gelten die Preise gemäß unserer
allgemeinen Preislisten zum Zeitpunkt der Bestellung. Der
Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher
Vereinbarung.
- Wir sind an die angegebenen Preise nicht
gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab
schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem
Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise
berechnet.
Lieferung
und Annahme
- Die Lieferfrist beginnt mit der
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller
Einzelheiten der Auftragsausführung, sowie nicht vor
Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung oder
Materialbereitstellung. Die Lieferfrist ist eingehalten,
wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf zum Versand
gebracht oder abgeholt worden ist oder die
Versandbereitschaft, falls die Absendung ohne unser
Verschulden nicht erfolgt, mitgeteilt ist.
- Höhere Gewalt und andere von uns nicht
verschuldete Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung
des Auftrages in Frage stellen können, insbesondere
Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferanten,
Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe,
Werkstoff oder Energiemangel, berechtigen uns, vom Vertrag
ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung
hinauszuschieben, ohne das dem Besteller hieraus
Ersatzansprüche erwachsen. Der Besteller kann von uns die
Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb
einer angemessenen Frist den Vertrag erfüllen wollen.
Erklären wir uns nicht, kann der Besteller vom Vertrag
zurücktreten. Die vorbezeichneten Ereignisse oder
Umstände sind von uns auch dann nicht zu vertreten, wenn
sie während eines vorliegenden Lieferverzuges eintreten.
- Im Falle eines durch uns verschuldeten
Lieferverzuges ist uns eine angemessene Nachfrist
einzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Besteller
insoweit vom Auftrag zurücktreten, sofern die Ware nicht
bis zum Ablauf der Frist versandbereit gemeldet oder
ausgeliefert ist.
- Wenn dem Besteller wegen unseres Verzuges
Schaden entsteht, ist er berechtigt, Entschädigung zu
fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der
Verspätung 1%, jedoch im ganzen max. 5% vom Wert
desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der
Verspätung nicht rechtzeitig benutzt werden kann.
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem
Besteller nur zu, wenn die Schadensursache auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht. Dies gilt
nicht, soweit ein Fixgeschäft vorliegt.
- Lieferfristen und -pflichten ruhen,
solange der Besteller mit der Annahme oder sonstigen
Verpflichtungen in Verzug ist oder sein von uns gewährtes
Kreditlimit überschritten hat. Unsere Rechte aus dem
Verzug des Bestellers werden dadurch nicht berührt.
- Die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist
ist aufgehoben, wenn die Bestellung geändert wird.
- Kommt der Besteller in Annahmeverzug,
oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind
wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In
diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen
Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der
Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem
dieser in Annahmeverzug gerät.
Versand
und Gefahrübergang
- Der Versand erfolgt grundsätzlich auf
Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht zu dem
Zeitpunkt auf den Besteller über, wenn die Ware unsere
Räume verlässt oder dem Besteller Versandbereitschaft
mitgeteilt wurde.
- Verpackung, Versandart und Versandweg
wählen wir. Mehrkosten für Sonderwünsche des Bestellers
gehen zu seinen Lasten. Wir übernehmen keine
Verpflichtung für den billigsten Versand.
Zahlung
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne
Abzug) innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung
fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank per anno
zu fordern, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Falls wir
in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu
machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns
nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein
oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller
nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.
- Zahlungen werden grundsätzlich auf die
älteste fällige Rechnung verrechnet. Der Besteller ist,
solange eine ältere Rechnung offen steht, nicht
berechtigt, bei der Bezahlung späterer Rechnungen Skonto
zu beanspruchen.
-
- Alle unsere Forderungen werden
unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und
gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die
Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände
bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit
des Bestellers zu mindern. Wir sind dann berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auszuführen oder nach angemessener
Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen
Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen. Wir können
außerdem die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der
gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die
Übertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten
Ware auf Kosten des Bestellers verlangen. Der Besteller
ermächtigt uns schon jetzt, in den o.g. Fällen seinen
Betrieb zu betreten und die gelieferte Ware wegzunehmen.
- Wir sind berechtigt, unsere Forderungen
abzutreten.
Anspruchsgefährdung
- Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass
unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde
Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so ist
der Besteller auch bei sonst fehlender Vorleistungspflicht
zur Vorleistung verpflichtet, wenn unsere vertragliche
Pflicht in einer Werkleistung, Dienstleistung oder
Lieferung einer für den Besteller zu beschaffenden, nicht
jederzeit anderweitig absetzbaren (gängigen) Ware
besteht.
- Ist Ratenzahlung vereinbart, so tritt die
Fälligkeit der gesamten Restforderung ein, wenn der
Besteller sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden
Raten ganz oder teilweise im Verzug befindet.
Stundungsabreden werden unwirksam, wenn der Besteller mit
einer Leistung in Verzug gerät oder die Voraussetzungen
des § 321 BGB im Hinblick auf eine Forderung eintreten.
Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren bleiben unser
Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher
Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen
Saldoforderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung
gegen den Besteller zustehen. Dies gilt auch, wenn
Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet
werden.
- Bei Verbindungen und Vermischung der
Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller,
steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im
Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum
Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt
unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so
überträgt der Besteller uns bereits jetzt die ihm
zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der
Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und
verwahrt diese unentgeltlich für uns. Die hiernach
entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware
im Sinne des Absatzes 10.1. Wir nehmen die Übertragung
an.
- Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen
Geschäftsbedingungen, die einen diesen Bestimmungen
entsprechenden umfassenden Eigentumsvorbehalt beinhalten,
und solange er nicht im Verzug ist, veräußern,
vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der
Weiterveräußerung gem. den Absätzen 10.4. bis 10.6. auf
uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die
Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt, insbesondere gilt
die Berechtigung zur Verfügung über die Vorbehaltsware
ohne weiteres als widerrufen, wenn über das Vermögen des
Bestellers ein Konkurs oder Vergleichsverfahren beantragt
oder die Liquidation eingeleitet wird.
- Die Forderungen des Bestellers aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits
jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange
zur Sicherung, wie die Vorbehaltsware. Wir nehmen die
Abtretung hiermit an.
- Wird die Vorbehaltsware vom Besteller
zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren
veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der
Weiterveräußerung nur in Höhe unseres Rechnungswertes
der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der
Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile
gem. Absatz 10.2. haben, gilt die Abtretung der Forderung
in Höhe dieser Miteigentumsanteile.
- Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zur
Erfüllung eines Werks- oder Werklieferungsvertrages
verwendet, so gelten für die Forderung aus diesem
Vertrage die Absätze 10.4. und 10.5. entsprechend.
- Der Besteller ist berechtigt, Forderungen
aus der Veräußerung gem. den Absätzen 10.3., 10.5. und
10.6. bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf
einzuziehen. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur in den
Fällen des Absatzes 10.3. Gebrauch machen. Zur
anderweitigen Abtretung der Forderungen ist der Besteller
in keinem Falle befugt. Auf unser Verlangen ist er
verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an
uns zu unterrichten, sofern wir das nicht selbst tun, und
uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und
Unterlagen zu geben. Eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem
Besteller nicht gestattet.
- Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise
bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen
das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf den
Besteller übergeht und ihm die abgetretenen Forderungen
uneingeschränkt zustehen. Übersteigt der Wert der
bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen
insgesamt um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des
Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach
unserer Wahl verpflichtet. Für die Bewertung der
Sicherheiten ist deren realisierbarer Wert als
Sicherungswert maßgebend.
- Von einer Pfändung oder jeder anderen
Gefährdung oder Beeinträchtigung unserer Eigentums- und
Forderungsrechte durch Dritte, hat der Besteller uns
unverzüglich unter Übergabe der Pfändungsprotokolle
oder sonstiger Unterlagen zu benachrichtigen und
seinerseits alles zu tun, um unsere Rechte zu wahren.
- Wir sind jederzeit berechtigt, das Lager
und die Geschäftsräume des Bestellers zu betreten, um
die Vorbehaltsware wegzuschaffen, auszusondern oder zu
kennzeichnen. Auf Verlangen hat uns der Besteller alle
zweckdienlichen Auskünfte über die Vorbehaltsware zu
erteilen und erforderliche Belege herauszugeben. Der
Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine
Kosten zu unseren Gunsten umfassend zu versichern und uns
die Versicherung auf Verlangen nachzuweisen. Er tritt alle
sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche schon
jetzt an uns ab; wir nehmen die Abtretung an.
- Die Geltendmachung unseres
Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom
Vertrag. Das Recht des Bestellers zum Besitz der
Vorbehaltsware erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus
diesem oder einem anderen Vertrag nicht erfüllt. Wir sind
dann berechtigt, die Vorbehaltsware selbst in Besitz zu
nehmen und sie, unbeschadet der Zahlung und sonstigen
Verpflichtungen des Bestellers uns gegenüber, durch
freihändigen Verkauf oder im Wege einer Versteigerung
bestmöglich zu verwerten. Der Verwertungserlös wird dem
Besteller nach Abzug der Kosten auf seine
Verbindlichkeiten angerechnet. Ein etwaiger Überschuss
ist ihm auszuzahlen.
- Ist der Eigentumsvorbehalt oder die
Abtretung nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware
befindet, nicht wirksam, so gilt die dem
Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem Bereich
entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist hierbei die
Mitwirkung des Bestellers erforderlich, so hat er alle
Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung
solcher Rechte erforderlich sind.
Gewährleistung
- Bei Mängeln der Liefergegenstände sind
wir innerhalb einer Gewährleistungsfrist von 12
Monaten bei Hardware und 6 Monaten bei Software,
jeweils gerechnet ab Gefahrübergang, nach unserer Wahl,
zur Beseitigung der Mängel oder zur Ersatzlieferung
berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung sind wir
verpflichtet, die zum Zwecke der Mängelbeseitigung
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege,
Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese
nicht dadurch erhöhen, dass die Liefergegenstände an
einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurden.
Defekte Geräte werden ausschließlich bei uns repariert.
Der Kunde sendet uns zu diesem Zweck das Gerät per Post
oder Paketdienst zu. Sollten Gerätereparaturen vor Ort
beim Kunden verlangt werden, werden die Mehrkosten (wie
z.B. Fahrtgeld, Fahrtzeit, Spesen, Übernachtungen,
Überstundenzuschläge) in Rechnung gestellt
- Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller
uns die nach unserem Ermessen erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu gewähren. Ersetzte Teile gehen in unser
Eigentum über. Auf ersetzte Teile gewähren wir eine
Garantie von 6 Monaten.
- Wenn die Nachbesserung oder die
Ersatzlieferung fehlschlägt, wir eine uns hierzu
gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne
neu zu liefern oder den Mangel zu beheben, oder wenn die
Nachbesserung oder Neulieferung unmöglich ist oder von
uns verweigert wird, so hat der Besteller das Recht zum
Rücktritt oder zur Minderung ebenso wie bei Unvermögen
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns.
- Jede Gewährleistungsverpflichtung
erlischt, wenn ohne unsere Genehmigung an den mangelhaften
Waren Reparaturen oder sonstige Arbeiten ausgeführt
werden.
- Die Gewährleistung bezieht sich nicht
auf natürliche Abnutzung und nicht auf Schäden, die
infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung, usw., sowie solcher
Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht
vorausgesetzt sind.
- Der Anspruch auf Gewährleistung kann
ohne unsere Zustimmung nicht auf Dritte übertragen
werden.
- Bei seitens des Bestellers oder Dritter
unsachgemäß vorgenommenen Änderungen und
Instandsetzungsarbeiten, haften wir für die daraus
entstehenden Folgen nicht.
- Für wesentliche Fremderzeugnisse
beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der
Gewährleistungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des
Fremderzeugnisses zustehen, es sei denn, dass die
Befriedigung aus dem abgetretenen Recht fehlschlägt oder
der abgetretene Anspruch aus anderen Gründen nicht
durchgesetzt werden kann.
- Weitergehende Ansprüche des Bestellers,
gleichgültig aus welchen Rechtsgründen gegen uns, sind,
soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist,
ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von
Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst
entstehen und/oder bestehen (z.B. entgangener Gewinn,
Folgeschäden, sonstige Vermögensschaden); diese
Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit wir aufgrund
Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder in Fällen des
Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend haften. Haben
wir wesentliche Vertragspflichten fahrlässig, aber nicht
grob fahrlässig verletzt, beschränkt sich unsere Haftung
auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten bei
Lieferung anderer als der vertragsmäßigen Ware
entsprechend.
- Die Gewährleistungsrechte des Bestellers
bestehen dann, wenn er seinen gem. §377, 378 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten uns
gegenüber ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Bei Transportschäden ist uns vom
Besteller eine bahn- oder postseitige Schadensfeststellung
oder eine solche des Transporteurs zu beschaffen.
- Mängel eines Teils der gelieferten Waren
berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung der
gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung
für den Besteller kein Interesse hat.
-
- Für alle Ansprüche, die dem
Lizenznehmer durch die Nutzung von Programmen des
Lizenzgebers entstehen, wird die vertragliche und
deliktische Haftung des Lizenzgebers für
Vermögensschäden, mit Ausnahme von Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Aufgrund der Vielzahl in
der Praxis auftretender Daten- und
Bedienungskonstellationen, sowie von Bedienungsfehlern,
kann die völlige Mängelfreiheit der Programme nicht
zugesichert, sowie ein Datenverlust nicht ausgeschlossen
werden. Der Lizenznehmer muss dafür Sorge tragen, dass
durch regelmäßige, möglichst tägliche Datensicherung
und die Verwahrung der Buchungsunterlagen eine einfache
Rekonstruktion ggf. verlorengegangener Daten möglich ist.
Programmmängel müssen schriftlich mitgeteilt und so
konkret beschrieben werden, dass die Rekonstruktion des
fehlerhaften Programmablaufs möglich ist.
Haftungsbegrenzung,
Schadenersatzansprüche, Ersatz vergeblicher Aufwendungen
- Haftungsbegrenzung dem Grunde nach:
Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen wegen Pflichtverletzungen oder
wenn die fällige Leistung von uns nicht oder nicht wie
geschuldet erbracht wird, wegen Verzugs oder bei Mängeln
stehen dem Besteller nur zu für
- Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf unserer
mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen und,
- sonstige Schäden, die auf einer
mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung
unsererseits oder auf einer mindestens grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter,
leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen oder auf
der mindestens fahrlässigen Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten)
unsererseits oder einer mindestens fahrlässigen
Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter,
leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Haftungsbegrenzung der Höhe nach:
Soweit unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit und unsere
Haftung für grob fahrlässiges Verhalten unserer
Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder
leitende Angestellte sind, nicht gemäß Absatz 12.1.
ausgeschlossen ist, haften wir nur für den typischerweise bei
Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen nur bis zur Höhe des
Erfüllungsinteresses. Für Datenverlust oder Beschädigung
haften wir nur in Höhe der Kosten der Wiederherstellung bei
Vorhandensein ordnungsgemäßer Sicherungskopien.
Haftung aus vorvertraglichen
Schuldverhältnissen und geschäftlichen Kontakten:
Die vorstehenden Absätze gelten auch für
Schadensersatzansprüche des Bestellers aus
Schuldverhältnissen, die durch Aufnahme von
Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder
ähnlichen geschäftlichen Kontakten entstehen. Kommt ein
Vertrag zwischen uns und dem Besteller zustande, so gelten
Schadensersatzansprüche des Bestellers als erlassen, die
nicht nach den vorstehenden Bestimmungen bei bestehendem
Vertrag begründet wären.
Ansprüche aus übergegangenem Recht:
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Ansprüche, die
der Besteller aus übergegangenem Recht geltend macht. Auf
ausländisches Recht kann sich der Besteller nur berufen,
soweit der Anspruch auch bei Anwendung der vorstehenden
Bestimmungen und dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen
begründet wäre.
Haftungsbeschränkung zugunsten Dritter:
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
Ansprüche
des Bestellers bei Mängeln (Sach- und Rechtsmängel)
- Untersuchungs- und Rügeobliegenheit:
Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln stehen unter dem
Vorbehalt der ordnungsgemäßen Untersuchung und Rüge (§
377 HGB).
- Nacherfüllung: Wir sind berechtigt,
einen Mangel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder
Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) zu
beseitigen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der
Besteller den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl vom
Vertrag zurücktreten.
- Verjährung von Ansprüchen wegen
Mängeln, soweit nicht durch diese Bedingungen
ausgeschlossen:
- Die gesetzliche Verjährungsfrist gilt
für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln und für
Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
- Alle übrigen Ansprüche des Bestellers
wegen Sachmängeln, insbesondere auf Nacherfüllung,
Ersatz von Aufwendungen bei Selbstvornahme, Rücktritt,
Minderung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen
verjähren innerhalb eines Jahres.
- Das gleiche gilt für Ansprüche wegen
Rechtsmängeln mit folgender Ausnahme: Ansprüche wegen
eines Mangels, der in einem dinglichen Recht eines
Dritten besteht, aufgrund dessen Herausgabe der
Kaufsache verlangt werden kann verjähren innerhalb von
5 Jahren.
Mitwirkung des Bestellers bei Mängeln
Für eine etwaige Nachbesserung hat uns der
Besteller die zur Fehlerdiagnose und Beseitigung nötigen
Informationen notfalls auf Anfrage mitzuteilen und uns bei
Nachbesserung per Datenfernübertragung oder Telefon einen
geschulten und kompetenten Mitarbeiter zur Verfügung zu
stellen, der an der Nachbesserung mitwirkt. Bei einer
Nacherfüllung vor Ort ist uns ungehinderter Zugang zu der
mangelhaften Ware zu geben und erforderlichenfalls andere
Arbeiten an der Hardware oder im Netz des Bestellers
einzustellen.
Der Besteller ist verpflichtet,
festgestellte Mängel möglichst detailliert und
reproduzierbar anzuzeigen.
Nimmt uns der Besteller auf Nacherfüllung
in Anspruch, und stellt sich heraus, dass ein Anspruch auf
Nacherfüllung nicht besteht (z.B. Anwenderfehler,
unsachgemäße Behandlung der Ware, Fehlen eines Mangels),
so hat uns der Besteller alle im Zusammenhang mit der
Überprüfung der Ware und der Nacherfüllung entstehenden
Kosten zu ersetzen, es sei denn er hat er unsere
Inanspruchnahme nicht zu vertreten.
Wird der Besteller wegen der Verletzung von
Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung
des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er uns
hierüber unverzüglich zu informieren.
Geheimhaltung
- Beide Parteien sind verpflichtet, alle im
Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden
Geschäfts und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei
sowie alle nicht offenkundigen Informationen über die
andere Partei geheim zu halten.
Datenschutz
- Der Kunde ermächtigt uns, die im
Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten
über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes § 26
BDSG zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
Erfüllungsort,
Rechtswahl, Vertragssprache, Gerichtsstand
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für
beide Vertragsparteien ist Fulda und zwar auch im Wechsel
und Scheckprozess. Wir sind auch berechtigt, den Besteller
an seinem allg. Gerichtsstand zu verklagen.
- Diese Geschäftsbedingungen und die
gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem
materiellen deutschen Recht. Deutsches Recht findet auch
bei der Lieferung an ausländische Abnehmer
uneingeschränkte Anwendung. Die Geltung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge
über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
- Ist der Besteller Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz
unseres Unternehmens, wobei wir jedoch berechtigt sind,
den Besteller an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand
zu verklagen. Gegenüber allen anderen Bestellers wird
unser Sitz als Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten für den
Fall vereinbart, dass die im Klagewege in Anspruch zu
nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder
ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Die Unwirksamkeit von Bestimmungen in
diesen Vertragsbedingungen oder einer sonst zwischen den
Parteien vereinbarter Bestimmung hat keinen Einfluss auf
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger
Vereinbarungen. Die Parteien sind bei sonst zwischen den
Parteien vereinbarten Bestimmungen verpflichtet an die
Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen
Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen
Bestimmungen möglichst nahe kommen.
Kontakt
DocuMix GmbH
Tanja Damm
Geschäftsführerin
An der alten Schule 16
36355 Bermuthshain
Tel 0 66 44 – 91 80 600
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Stand 01/2003 |